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Kinder-Universität Zürich

Mehr über Ulrike Babusiaux

Prof.Dr. Ulrike Babusiaux ist Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung an der UZH

Ich komme ursprünglich aus Deutschland, habe aber fast 10 Jahre mit meiner Familie in Frankreich gelebt, bevor ich 2009 in die Schweiz kam.
Schon in der Schulzeit wollte ich Forscherin werden und Sachen herausfinden. Dabei interessierte mich vor allem das Leben der Menschen, die früher gelebt haben. Dieses Interesse habe ich auch in meinem Studium der Rechtswissenschaft weiter verfolgt, weshalb ich beim römischen Recht gelandet bin.

Das römische Recht ist ein sehr altes Recht, das in der Zeit von Christi Geburt bis zum 6. Jahrhundert nach Chr. angewendet wurde. Es ist überwiegend auf Latein, manchmal auch auf Griechisch geschrieben. Um die römischen Juristen zu verstehen, muss man also erst einmal übersetzen. Das gefällt mir ebenfalls sehr gut, denn Sprachen waren und sind meine zweite Leidenschaft. Da das römische Recht nicht nur in allen Ländern Europas, sondern sogar in China und Japan unterrichtet und erforscht wird, ist es bei der Beschäftigung mit dem römischen Recht wichtig, nicht nur Latein zu verstehen, sondern auch möglichst viele moderne Sprachen.

Das römische Recht ist die Grundlage für alle modernen Gesetzbücher, also für das Recht, das heute zum Beispiel in der Schweiz, in Deutschland oder in Frankreich gilt. Sie alle unterscheiden sich, haben aber wegen des römischen Rechts doch auch viel gemeinsam. Das merkt man vor allem bei den Regeln, die für den Kaufvertrag gelten, und davon handelt auch meine Vorlesung.